Verbrauchsinformation

Herzlich Willkommen auf unserem Kundenportal

Im Rahmen der novellierten Heizkostenverordnung 2021 wird die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) als eine Maßnahme der EU für mehr Klimaschutz umgesetzt. Ziel ist es, Mieter durch eine höhere Transparenz ihres Verbrauchsverhaltens zu einem sparsameren Umgang mit Wasser und Wärme zu bewegen. Die unterjährige Verbrauchsinformation wird damit beim Einsatz fernausgelesener Zähler monatlich zur Pflicht.


In diesem Zuge sind wir als Vermieter verpflichtet, Ihnen als Verbraucher eine unterjährige Verbrauchsinformation auszuweisen, mit dem Ziel, Sie für eine CO2-Reduktion und damit verbundene Kosteneffekte zu sensibilisieren. Wir bieten unseren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit über unser Kundenportal die eigenen Warmwasser-, und Wärmeverbräuche in digitaler Form einzusehen und zu vergleichen.

Wichtige Hinweise:

  • Sie können nur Verbräuche online einsehen von Warmwasser-, Wärmemengenzählern oder Heizkostenverteilern, die Zählerstände per Fernauslesung an den Wärmemessdienst senden.

 

 

  • Sie sehen den Verbrauch des aktuellen Monats immer im Laufe des Folgemonats (Bsp.: Verbrauch von Januar 2022 wird spätestens bis zum 28.02.22 in unserem Kundenportal angezeigt).

 

 

  • Wenn Sie gerade in Ihre neue Wohnung eingezogen sind, sehen Sie nicht den Verbrauch des Vormieters, sondern erst den Verbrauch des ersten vollen Monats in Ihrer neuen Wohnung.

 

 

  • Sobald neue Verbrauchsinformationen zur Verfügung stehen, erhalten Sie automatisch eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mailadresse.

 

 

  • Sie sehen den Verbrauch des Vormonats, sofern bereits fernauslesbare Zähler vorhanden waren und Sie in einem laufenden Mietverhältnis mit uns standen.

 

 

  • Sie können Ihren Verbrauch mit einem sogenannten "normierten Nutzer" vergleichen, welcher den durchschnittlichen Verbrauch in einer vergleichbaren Wohnung widerspiegelt.

 

 

  • Alle Verbräuche müssen gesetzlich in kWh angegeben werden (keine Angaben in Euro oder m³).

 

 

  • Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten, stellen wir soweit möglich, auch den Kaltwasserverbrauch zur Verfügung, der Kaltwasserverbrauch muss gesetzlich nicht zur Verfügung gestellt werden und wird nicht von allen Wärmemessdiensten geliefert.

 

 

  • Im Rahmen der Heizkostenabrechnung wird ein Gesamtverbrauch verteilt, dies erfolgt nicht monatlich. Die monatliche Umrechnung in kWh erfolgt über einen Faktor, der jährlich angepasst wird über lernende Verfahren. Es kann hierbei zu Abweichungen kommen.