IN WICKAU ZU HAUSE

Hinweisgebermeldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten, damit wurde  die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht umgesetzt.

Ziel ist es, Personen eine vereinfachte Möglichkeit einzuräumen, um auf Rechts- und Regelverstöße hinweisen zu können.

 

  Link für Beschäftigte und Angestellte

 

  Link für externe Hinweisgebende